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Zertifizierte
Sicherheitsprüfung
Für die Prüfungen und Wartungen setzen wir nur speziell geschulte und zertifizierte Mitarbeiter ein. Die Prüfungen erfolgen strikt nach den Vorgaben des jeweiligen Prüfbuches und werden digital erfasst und dokumentiert. Ihr Vorteil: Sie können jederzeit online auf die Prüfdokumente und Daten Ihrer Tore zugreifen. Auch etwaige Mängel und deren Behebung werden vermerkt.
Sollte kein Prüfbuch vorhanden sein, erstellen wir eines für Sie. Fallen bei der UVV-Prüfung Ihres Tores keine Mängel auf, erhält das Tor im Anschluß eine Prüfplakette. Wir prüfen jeden Typ und jedes Fabrikat.
Im gewerblichen Bereich müssen Türen und Tore nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 -kraftbetätigte Türen und Toren- (vormals BGR 232) vor Erstinbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden. Danach ist mindestens einmal jährlich eine UVV-Prüfung durchzuführen.
Die jährliche Prüfung schützt im Schadensfall nicht nur vor teuren Regressforderungen. Durch die regelmäßige Prüfung und Wartung wird die Betriebssicherheit erhöht und die Lebensdauer verlängert. Unsere Monteure erkennen Verschleiß und eventuelle Mängel bevor größere Schäden entstehen.
Im privaten Bereich sind die UVV-Prüfungen ihrer Tore nicht explizit vorgeschrieben. Bei einem Schadensfall wird die ASR A1.7 aber als Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherheit zur Beurteilung herangezogen. Es macht daher auch Sinn, ihr Garagentor warten zu lassen.
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